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Wie viel Prozent Ihres Stroms kommen aus welcher Quelle?

Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz auf Basis der Daten von 2023, gültig ab 01.11.2024.

Gesamtenergieträgermix des Unternehmens

CO2-Emissionen g/kWh: 0
radioaktiver Abfall g/kWh: 0,0000

 

Unternehmensverkaufsmix

CO2-Emissionen g/kWh: 0
radioaktiver Abfall g/kWh: 0,0000

 

Bundesmix Deutschland

CO2-Emissionen g/kWh: 324
radioaktiver Abfall g/kWh: 0,0004

 

Alle Angaben in %.

Herkunftsländer der Herkunftsnachweise

LandAnteil
Norwegen67,0%
Portugal16,0%
Spanien11,6%
Finnland5,4%
Allgemeine Hinweise gemäß § 41 EnWG

Alle allgemeinen Informationen zu Ihrem Vertrag gemäß § 41 Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) finden Sie hier.

Hinweis

In den nach EEG geförderten erneuerbaren Energien sind nicht erneuerbare Mengen aus EEG-geförderter Stromerzeugung aus Grubengas enthalten!