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Weiterführende Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung

Die Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG ist Grundversorger im Sinne des § 36 Abs. 2 EnWG.

Die Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG ist für die Netzgebiete, in denen sie als Grundversorger tätig ist, seit dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) vom 26.10.2006 (BGBI. I S. 2391) Haushaltskunden mit Gas in Niederdruck zu versorgen sowie die Ersatzversorgung von Letztverbrauchern mit Gas in Niederdruck durchzuführen.

Die GasGVV gilt auch für alle bestehenden Grundversorgungsverträge mit Haushaltskunden über die Belieferung mit Gas in Niederdruck, die nach dem 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBGasV abgeschlossen worden sind sowie für alle am 08.11.2006 mit Letztverbrauchern bestehenden Ersatzversorgungsverhältnisse mit Gas in Niederdruck.

Darüber hinaus geben wir bekannt, dass mit Wirkung zum 01.02.2007 für alle bestehenden Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden (§ 115 Abs. 2 Satz 3 EnWG), die bis einschließlich 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBGasV abgeschlossen worden sind, ebenfalls die GasGVV gilt.

Zusätzlich zur GasGVV gelten die Ergänzenden Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung der Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG sowie die veröffentlichten Grund- und Ersatzversorgungspreise.

Über die GasGVV, die Ergänzenden Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung und die Allgemeinen Preise der Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG können Sie sich hier näher informieren: