Sie werden von den Stadtwerken Kalkar mit Gas versorgt? Hier finden Sie wichtige Hinweise – sowohl für Privatkunden als auch für Geschäftskunden.
Bitte beachten!
Hinweise gemäß § 4 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)
Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de. Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie unter
Im Netzgebiet der Stadt Kalkar versorgen wir die meisten Haushaltskunden mit Gas - wir sind dort Grundversorger. Das ist mit Rechten und Pflichten verbunden.