Kein Problem, in unseren Beispielrechnungen haben wir die wichtigsten Dinge für Sie erklärt. Hier finden Sie auch Informationen zu den Preisbremsen.
Musterrechnung Gas
Hinweis: Bei der Kostenaufschlüsselung auf Seite 3 galt noch der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Bei Verbräuchen, die nach dem 01.04.2024 angefallen sind, beträgt die Mehrwertsteuer wieder 19 %.
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Die Bundesregierung hat vielfältige Maßnahmen ergriffen, um alle Bürger*innen bei den Energiekosten zu entlasten. Diese kommen auf der Jahresverbrauchsabrechnung 2023 erstmals zum Tragen.
Wir haben alle Informationen zum Thema für Sie zusammengefasst und zu Grunde liegende Berechnungen an einfachen Beispielen erklärt.
Sie haben weitere Fragen zu Ihrer Jahresverbrauchsrechnung? Unser Team im Kundenservice-Center hilft Ihnen gerne weiter.
Rufen Sie uns an:
Telefon 0800 19 999 66
Unser Team ist montags bis donnerstags 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr und freitags von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr für Sie da. Die Hotline ist natürlich kostenlos!
Die Vertragskontonummer ist der Schlüssel zu allen Unterlagen, die wichtig sind - für Sie und für uns.
Deshalb unsere Bitte an Sie: Geben Sie diese Nummer in jedem Schriftverkehr an und halten Sie sie bei Telefongesprächen mit unserem Kundenservice-Center bereit.
Ihr gesamter Rechnungsbetrag setzt sich aus dem Mengenpreis (bei Trinkwasser) bzw. dem Arbeitspreis (bei Energie), Grundpreis und Umsatzsteuer zusammen. Die Umsatzsteuer ist gesondert ausgewiesen.
Die von Ihnen gezahlten Abschläge werden vom Gesamtbetrag der Jahresrechnung abgezogen.
Ergibt sich ein Guthaben?
Dann überweisen wir Ihnen dieses auf Ihr Konto.
Ergibt sich eine Forderung?
Bitte überweisen Sie diesen Betrag. Und wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir die Forderung von Ihrem Konto abbuchen.
Strom/Gas
Die Verbrauchsstelle gibt an, wo (in welchem Haus/(Wohnung) Energie genutzt wurde.
Trinkwasser
Die Verbrauchsstelle gibt an, in welchem Haus Trinkwasser verbraucht wurde.
Rechnungsanschrift und Verbrauchsstelle sind bei beiden nicht immer gleich.
Der Abschlag bezeichnet Ihre regelmäßigen Zahlungen an uns. Er wird anhand Ihres Verbrauchs und der zurzeit gültigen Preise berechnet. Abschläge können monatlich oder zweimonatlich gezahlt werden - ganz wie Sie es wünschen.
Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt? Dann buchen wir die Abschläge automatisch von Ihrem Konto ab - sicher und bequem. Falls nicht, überweisen Sie die Abschläge bitte immer rechtzeitig zu den Fälligkeitsterminen, die Sie auf Ihrer Jahresrechnung finden, auf eines unserer Konten.
Gern passen wir die Abschläge neu an, wenn sich im Laufe des Jahres an Ihren Verbrauchsgewohnheiten etwas ändern sollte. Das geht ganz einfach im Kundenportal, wo Sie nach erfolgreicher Anmeldung Ihren Abschlag selber ändern können. Oder Sie schreiben uns dazu eine Mail oder rufen an: 0800 1 99 99 10 - selbstverständlich kostenfrei!
Netznutzungsentgelte sind Kosten, die wir an den zuständigen Netzbetreiber dafür zahlen müssen, dass wir sein Gasnetz nutzen. Sie sind in unseren Preisen bereits enthalten. Eine gesetzliche Anforderung gibt vor, dass sie zu Ihrer Information gesondert ausgewiesen werden.
Übrigens: Einen Großteil Ihres Energiepreises geben wir an Dritte weiter:
Weitere Informationen hierzu finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
Trinkwasser
Der Mengenpreis ist der jeweils gültige Preis für Trinkwasser und wird in Euro/m³ angegeben. Wird dieser Preis mit dem Verbrauch multipliziert, erhalten Sie den Betrag in Euro.
Der monatliche Grundpreis ist nicht vom Verbrauch abhängig. Er wird auf den Tag genau abgerechnet. Mit dem Grundpreis bezahlen Sie die Kosten für die ständige Lieferbereitschaft sowie für Messung, Abrechnung und Inkasso.
Strom/ Erdgas
Der Arbeitspreis ist der jeweils gültige Preis für Strom oder Erdgas und wird in ct/kWh angegeben. Wird dieser Preis mit dem Verbrauch multipliziert, erhalten Sie den Betrag in Euro.
Der monatliche Grundpreis ist nicht vom Verbrauch abhängig. Er wird auf den Tag genau abgerechnet. Mit dem Grundpreis bezahlen Sie die Kosten für die ständige Lieferbereitschaft sowie für Messung, Abrechnung und Inkasso.
Gesetzestexte zur Wasser-, Strom- und Gasversorgung finden Sie beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.