Umlagenprivilegierung für Wärmepumpenstrom
nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Aktueller rechtlicher Hinweis zur Antragstellung
Netznutzer sollten die Absenkung der Offshore-Netzumlage und der KWKG-Umlage auf null Cent für elektrische Wärmepumpen für das Kalenderjahr 2025 zeitnah beantragen. Eine rückwirkende Anwendung für die Kalenderjahre 2023 und 2024 sieht die Bundesnetzagentur nicht vor.
§ 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) ist bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Anwendung der Regelung stand jedoch zunächst unter einem beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt.
Mit Inkrafttreten der „Energierechtsnovelle 2025 Strom“ am 23. Dezember 2025 ist dieser Genehmigungsvorbehalt entfallen. Seit diesem Zeitpunkt können Netznutzer für den Netzstrombezug elektrischer Wärmepumpen einen Antrag auf Privilegierung für die Zukunft stellen.
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